Eine Kündigung ist nur dann sozial gerechtfertigt, wenn bestimmte Gründe
vorliegen.
Diese können:
Die Beweislast dafür, dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, liegt beim Arbeitgeber. Er muss die die Kündigung tragenden Gründe behaupten und beweisen. Näheres zu den drei Fallgruppen enthalten die folgenden Abschnitte sowie die Ratgeber "Kündigung Teil 1" und "Kündigung Teil 2".