Jugendstrafrecht Teil 2
Einführung
Wegen des jungen Alters und des oft geringeren Unrechtsbewusstseins bedarf
das Jugendstrafrecht einer besonderen Regelung. Den Jugendlichen soll
das Unrecht ihrer Tat bewusst gemacht werden, ohne ihnen den weiteren
Lebensweg stark zu erschweren. Vielmehr sollen erzieherische Mängel ausgeglichen
und der Jugendliche "auf den rechten Weg" geführt werden. Gesetzlich wurde
dem mit Erlass eines Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1953 Rechnung getragen.
Nachdem "Jugendstrafrecht Teil 1" über den Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts
und die besonderen Sanktionsmöglichkeiten informierte, geht es im vorliegenden
zweiten Ratgeber um den Jugendgerichtsprozess, insbesondere die unterschiedlichen
Jugendgerichte (Jugendrichter, Jugendschöffengericht, Jugendkammer), um
die Verfahrensbeteiligten und den Verfahrensverlauf. Daneben wird im Detail
auf den Jugendstrafvollzug (Untersuchungshaft, Strafvollzug) eingegangen.
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