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Jugendstrafrecht Teil 2

Einführung

Wegen des jungen Alters und des oft geringeren Unrechtsbewusstseins bedarf das Jugendstrafrecht einer besonderen Regelung. Den Jugendlichen soll das Unrecht ihrer Tat bewusst gemacht werden, ohne ihnen den weiteren Lebensweg stark zu erschweren. Vielmehr sollen erzieherische Mängel ausgeglichen und der Jugendliche "auf den rechten Weg" geführt werden. Gesetzlich wurde dem mit Erlass eines Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1953 Rechnung getragen.

Nachdem "Jugendstrafrecht Teil 1" über den Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts und die besonderen Sanktionsmöglichkeiten informierte, geht es im vorliegenden zweiten Ratgeber um den Jugendgerichtsprozess, insbesondere die unterschiedlichen Jugendgerichte (Jugendrichter, Jugendschöffengericht, Jugendkammer), um die Verfahrensbeteiligten und den Verfahrensverlauf. Daneben wird im Detail auf den Jugendstrafvollzug (Untersuchungshaft, Strafvollzug) eingegangen.



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