Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Anklage

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens erhebt der Staatsanwalt gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) - wie bei einem Erwachsenen - Anklage beim zuständigen Gericht, wenn ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist.

§ 46 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) regelt den besonderen Inhalt der Anklageschrift für Jugendliche. Die Anklageschrift ist so zu verfassen, dass dem Jugendlichen aus ihrer Kenntnisnahme keine Nachteile für seine Erziehung entstehen.

Wird keine Anklage erhoben, stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (siehe nachfolgende Abschnitte).


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Strafrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Strafrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern