Die Voraussetzung für eine Verurteilung ist - im Jugendstrafrecht wie im allgemeinen Strafrecht - das Vorliegen einer mit Strafe bedrohten Handlung. Für Jugendliche sind - natürlich - die gleichen Handlungen strafbar wie für Erwachsene. Straftatbestände, die rechtswidrig und schuldhaft erfüllt sein müssen, enthält vor allem das Strafgesetzbuch (StGB), aber auch zahlreiche weitere Gesetze, die Handlungen unter Strafe stellen.