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Anwendungsbereich

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) findet immer dann Anwendung, wenn ein Jugendlicher oder Heranwachsender eine Verfehlung begeht, die nach den allgemeinen Vorschriften, vor allem dem Strafgesetzbuch (StGB) oder auch dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) mit Strafe bedroht ist (§ 1 Absatz 1 JGG).

Sein Anwendungsbereich richtet sich nach Altersgruppen:

Für die Frage, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt, ist der Zeitpunkt der Gerichtsverhandlung egal. Es kommt nur auf das Alter im Zeitpunkt der Tatbegehung an.

Die nachfolgenden drei Abschnitte gehen ausführlich auf die Anwendbarkeit des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende ein.


Inhaltsverzeichnis


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