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Widerrufsrecht

§ 312 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) räumt dem Verbraucher bei einem Haustürgeschäft die Möglichkeit ein, seine Willenserklärung zu widerrufen.

Damit der Widerruf wirksam ist, müssen folgende Punkte beachtet werden:

Einzelheiten zum Lauf der Widerrufsfrist werden in den nachfolgenden Abschnitten erläutert.


Inhaltsverzeichnis


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