Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Kundenschutz / Bezirksschutz

Der Handelsvertreter hat grundsätzlich nicht nur einen Provisionsanspruch für selbst abgeschlossene Geschäfte. Er genießt auch einen gewissen Kundenschutz. Daraus ergibt sich ein Provisionsanspruch für alle Geschäfte, die mit Dritten geschlossen werden, die der Handelsvertreter als Kunden für Geschäfte gleicher Art geworben hat (§ 87 Absatz 1 HGB).

Ist dem Handelsvertreter außerdem ein bestimmter Bezirk oder Kundenkreis zugewiesen, muss ihm auch Provision für alle Geschäfte gewährt werden, die mit Personen in seinem Bezirk oder aus seinem Kundenkreis abgeschlossen werden, auch wenn er selbst nicht aktiv geworden ist, selbst wenn diese nicht auf seine Vermittlungstätigkeit zurückgehen.

Rechtstipp: Gegenüber dem Unternehmer hat der Handelsvertreter einen erweiterten Auskunftsanspruch über diese Geschäfte (siehe Ratgeber: "Handelsvertreter Teil 2").


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Handelsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Handelsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern