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Fälligkeit

Der allgemeine Provisionsanspruch wird zum Ende des Monats fällig, der auf den Abrechnungsmonat folgt.

Die Abrechnung kann monatlich oder in anderem vertraglich vereinbarten (höchstens vierteljährlichem Turnus) erfolgen, wie § 87c Absatz 1 des Handelsgesetzbuches (HGB) bestimmt. Entsprechend gestaltet sich der Fälligkeitszeitpunkt.


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