Der Kommissionär ist kein Handelsvertreter. Im Unterschied zum Handelsvertreter wird er auf eigene Rechnung und im eigenen Namen tätig.
Im Übrigen kommt die Tätigkeit des Kommissionärs der des Handelsvertreters recht nahe. Soweit die Vorschriften kein Handeln in fremden Namen betreffen, wird der Kommissionär und der Kommissionsagenten deshalb rechtlich wie ein Handelsvertreter behandelt.