Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Kommissionär / Kommissionsagent

Der Kommissionär ist kein Handelsvertreter. Im Unterschied zum Handelsvertreter wird er auf eigene Rechnung und im eigenen Namen tätig.

Im Übrigen kommt die Tätigkeit des Kommissionärs der des Handelsvertreters recht nahe. Soweit die Vorschriften kein Handeln in fremden Namen betreffen, wird der Kommissionär und der Kommissionsagenten deshalb rechtlich wie ein Handelsvertreter behandelt.


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Handelsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Handelsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern