Home
 
Über valuenet
Lizenzangebot
Impressum
Mediadaten
 
 
Erweiterte Suche
Ratgeber
Lexikon
Gesetze
Bibliothek
Newsletter
 
 
Steuerberater
Rechtsanwälte
Forum
 
Steuerfuchs
Produkte
 

Firma

Der Kaufmann ist berechtigt und verpflichtet, eine Firma zu führen. Das bestimmt § 17 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Firma ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Namens- und markenrechtlich genießt die Firma einen besonderen Schutz.

Kleingewerbetreibende (siehe vorheriger Abschnitt) dürfen dagegen - soweit sie nicht freiwillig im Handelsregister eingetragen sind - keine Firma führen. Rechtlich müssen sie allein unter ihrem Personennamen auftreten. Sie haben aber die Möglichkeit, ihre Geschäftsbezeichnungen auf anderem Wege, etwa durch Eintragung als Marke, abzusichern.

Wer berechtigt ist zu firmieren, hat viele Freiheiten:


Inhaltsverzeichnis


Antwort zum Thema: "Handelsrecht" direkt vom Rechtsanwalt (vor Ort, online, am Telefon).
Anwalt.de - Handelsrecht

[Portal Recht & Steuern]  [Steuerlexikon]  [Ratgeber Steuern]  [Rechtswörterbuch] 
[Ratgeber Recht]  [Steuerberater]  [Mandantenbrief]  [Musterkanzlei]
copyright 2000 by valuenet GmbH, Content Recht & Steuern