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Neuer Gründungszuschuss

Seit dem 1. August 2006 sind Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) und Überbrückungsgeld durch das einheitliche Förderinstrument des neuen Gründungszuschusses ersetzt worden. Mit diesem soll wird die Möglichkeit geschaffen werden, Arbeitslose gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche Selbständigkeit zu unterstützen.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt:

Sofern vor dem 1. August 2006 mit einer Förderung der Existenzgründung durch Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld begonnen wurde, bleibt die von den Änderungen unberührt und wird wie bisher weiter gefördert.
Arbeitslose, die ihre Gründungsvorbereitungen unter den Bedingungen des Überbrückungsgeldes begonnen haben, nach dem 31. Juli 2006 gründen und ausschließlich wegen eines zu geringen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss haben, konnten noch bis 31. Oktober 2006 mit dem Überbrückungsgeld gründen.

TIPP: Es gibt noch weitere Hilfen

Auf diese Leistungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Nähere Auskünfte erteilt die Agentur für Arbeit.


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