Seit dem 1. August 2006 sind Existenzgründungszuschuss (Ich-AG)
und Überbrückungsgeld durch das einheitliche Förderinstrument des neuen
Gründungszuschusses ersetzt worden. Mit diesem soll wird die Möglichkeit
geschaffen werden, Arbeitslose gezielter beim Einstieg in eine erfolgreiche
Selbständigkeit zu unterstützen.
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt:
Gründerinnen und Gründer erhalten für neun Monate monatlich einen
Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe ihres zuletzt bezogenen
Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich
ein Betrag von 300 Euro gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig
in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
Nach neun Monaten wird davon ausgegangen, dass sich die Gründung
soweit gefestigt und am Markt bewährt hat, dass der Lebensunterhalt
aus der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann. Um die soziale
Absicherung auch danach zu gewährleisten, kann die Agentur für Arbeit
für weitere sechs Monate 300 Euro monatlich bewilligen. Voraussetzung
dafür ist, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das muss
vom Gründer belegt werden.
Sofern vor dem 1. August 2006 mit einer Förderung der Existenzgründung
durch Existenzgründungszuschuss und Überbrückungsgeld begonnen
wurde, bleibt die von den Änderungen unberührt und wird wie bisher weiter
gefördert.
Arbeitslose, die ihre Gründungsvorbereitungen unter den Bedingungen des
Überbrückungsgeldes begonnen haben, nach dem 31. Juli 2006 gründen
und ausschließlich wegen eines zu geringen Restanspruchs auf Arbeitslosengeld
keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss haben, konnten noch bis 31. Oktober
2006 mit dem Überbrückungsgeld gründen.
TIPP: Es gibt noch weitere Hilfen
nach dem SGB III: Arbeitslose, die beabsichtigen, eine selbstständige Existenz
zu gründen, können zur Vorbereitung an einem entsprechenden Gründerseminar im Rahmen
einer Weiterbildung oder einer Trainingsmaßnahme teilnehmen.
nach dem Europäischen Sozialfonds (ESF): Bei Bezug von Überbrückungsgeld,
eines Existenzgründungszuschusses oder eines Gründungszuschusses kann die
selbstständige Tätigkeit im ersten Jahr nach der Gründung durch ein Coaching begleitet
werden. Ziel des Coachings ist, Existenzgründer bei der Bewältigung und Lösung
von Problemen in der Anfangsphase der selbstständigen Tätigkeit zu unterstützen.
Individuelle, zielgerichtete Einzelberatung soll helfen, die neue berufliche
Situation erfolgreich zu meistern.
Auf diese Leistungen besteht allerdings kein Rechtsanspruch. Nähere Auskünfte erteilt
die Agentur für Arbeit.