Gesetzliche Erbfolge und gesetzliches Ehegattenerbrecht
Einleitung
Wenn eine Person verstirbt, geht dessen ganzes Vermögen, aber auch seine
Schulden unmittelbar auf den oder die Erben über. Doch wer ist Erbe?
Einen Erben gibt es immer! Wer Erbe ist, ergibt sich aus der letztwilligen
Verfügung des Erblassers (Testament oder Erbvertrag). Für den Fall, dass
der Verstorbene keine solche Verfügung getroffen hat, hat der Gesetzgeber
eine Regelung getroffen. Die gesetzliche Erbfolge. Aber auch wer ein Testament
machen will, darf die gesetzliche Erbfolge nicht unberücksichtigt lassen,
da sich daraus die Pflichtteilsberechtigten ergeben.
Dieser Ratgeber behandelt die Erbenstellung, die gesetzliche Erbfolge,
auch von Kindern, Adoptivkindern und Ehegatten und deren besondere Rechte
und letztlich die Rolle des Fiskus als Erben. Auch auf die Erbrechte in
einer eingetragenen Lebenspartnerschaft wird hingewiesen.
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