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Gesetzliche Erbfolge

Das Erbrecht folgt im Bereich der Erbfolge und -quote den Grundsätzen der Mengenlehre. Das Gesetz sortiert die möglichen Erben nach bestimmten Mengen und in der entsprechenden Hierarchie.

Zuerst geht es um Ordnungen. Innerhalb einer Ordnung erben die Abkömmlinge (Kinder, Adoptivkinder und deren Abkömmlinge) einer Person:

Das bedeutet: Hat der Erblasser keine eigenen Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel), dann geht die Suche nach einem Erben erst einmal im Stammbaum weiter nach oben zur nächsten Ordnung. Solange es aber in einer Ordnung Verwandte gibt, schließen diese die nächsthöhere Ordnung aus. Das bedeutet, das Erbe beziehungsweise ein Erbteil wird immer nur innerhalb einer Ordnung verteilt. Selbstverständlich kann es mehrere gleichrangige Erben geben.


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