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Einzelfälle

Mit dem Tode des Erblassers entstehen nicht nur erbrechtliche Probleme, häufig bereitet es schon Probleme zu bestimmen, was zur Erbschaft gehört und welche Forderungen die Erben zu begleichen haben. Beispielhaft seien hierzu ein paar Fälle aus der jüngeren Rechtsprechung genannt.

Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber für sein Ausscheiden aus dem Betrieb eine Abfindung ausgehandelt, stirbt er aber vorher, so können seine Erben das Geld nicht verlangen, da der Anspruch darauf erst mit dem Tag des Ausscheidens entstanden wäre (Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2000, Aktenzeichen: 9 AZR 277/99).

Stirbt jemand, der Prozesskostenhilfe bewilligt bekommen hatte, die er nicht hätte zurückzahlen müssen, bevor das Verfahren beendet ist, so müssen seine Erben, wenn sie den Rechtsstreit nicht weiterführen, nicht für die bis dahin entstandenen Gerichtskosten aufkommen, da sie nicht schlechter gestellt werden dürfen als der Erblasser (Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf, Aktenzeichen: 10 WF 1/99).


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