Gerichtliches Mahnverfahren Teil 2
Einführung
Wann immer man einen Mahnbescheid zugestellt bekommt, gilt es, vorsichtig
zu sein. Denn das Mahngericht, das diesen erlässt, hat keinesfalls geprüft,
ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht und ob sie in der
angegebenen Höhe besteht, da eine solche Prüfung im Mahnverfahren von
der Zivilprozessordnung (ZPO) nicht vorgesehen ist.
Im vorliegenden zweiten Teil dieses Ratgebers wird das gerichtliche Mahnverfahren
vor allem aus Schuldnersicht näher beleuchtet. Für den vermeintlichen
Schuldner wird aufgezeigt, was er tun kann, wenn er einem Mahnbescheid
erhält, welche Rechte er ausschöpfen kann und was droht, wenn er nicht
rechtzeitig reagiert.
Alles, was der Antragsteller (Gläubiger) einer Forderung wissen sollte,
kann dem Ratgeber "Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1" entnommen werden.
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