Gerichtliches Mahnverfahren Teil 1
Einführung
Das gerichtliche Mahnverfahren nach den Paragrafen 688 bis 703d der
Zivilprozessordnung (ZPO) hat in der rechtlichen Praxis große Bedeutung.
Es ermöglicht dem Gläubiger, auf einfache, schnelle und kostengünstige
Weise seine Ansprüche gerichtlich durchzusetzen und so zu einem vollstreckbaren
Titel zu gelangen.
Der vorliegende erste Teil des Ratgebers informiert über das Mahnverfahren
aus Gläubigersicht, der zweite Teil geht darauf ein, was zu tun ist, wenn
man einen Mahnbescheid erhält.
Besondere Beachtung haben die neuen Möglichkeiten zur elektronischen
Datenübermittlung im Mahnverfahren und das seit 1. Juli 2004 geltende
Gebührenrecht gefunden.
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