Das gerichtliche Mahnverfahren bietet gegenüber Beitreibung einer Forderung auf dem Klageweg eine Reihe von Vorzügen.
Das Gericht prüft im Mahnverfahren nicht, ob die Forderung überhaupt besteht. Der Gläubiger muss sie nur behaupten. Dies erleichtert ihm die Beantragung eines Mahnbescheides enorm, da er seine Ansprüche nicht zunächst, wie im Klageverfahren, seitenlang darlegen muss.
Oft wird es einfach auch so sein, dass der Gläubiger erst einmal das Mahnverfahren wählt, weil er auf das Ausbleiben einer Reaktion des Schuldners (Widerspruch) hofft und so leicht einen Vollstreckungsbescheid erwirken kann. Nicht zuletzt aus diesem Grund erfreut sich das Mahnverfahren auch unter Rechtsanwälten und Inkassobüros steigender Beliebtheit.
In jedem Fall ist das Mahnverfahren aber kostengünstig, da nur einen Bruchteil der üblichen Gerichtsgebühren zu entrichten sind (siehe Abschnitt "Kosten").