Der Vollstreckungsbescheid wird dem Antragsgegner vom Gericht von Amts wegen zugestellt. Damit tritt seine Wirkung, die Vollstreckbarkeit, ein. Das gilt grundsätzlich auch, wenn der Antragsgegner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erhebt. Jetzt kann der Gläubiger Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen. Das bedeutet, er kann beispielsweise den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners beauftragen: Hierzu genügt es grundsätzlich, dass er den Vollstreckungsbescheid mit der Bitte um Zwangsvollstreckung an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Vollstreckungsgerichts sendet. Zuständigkeiten können wieder bei jedem Gericht oder Rechtsanwalt erfragt werden.
Er kann aber auch beispielsweise eine Lohnpfändung (Zwangsvollstreckung in Lohnforderungen des Schuldners) vom Vollstreckungsgericht durchführen lassen. Wichtig hierbei ist, dass der Gläubiger in Erfahrung bringt, ob der Schuldner überhaupt Vermögen besitzt und welcher Art dieses Vermögen (zum Beispiel: Bargeld, Forderungen, Grundeigentum) ist, da hiernach in der Zivilprozessordnung (ZPO) die Vollstreckungsmaßnahmen unterschieden werden.
Rechtstipp: Ob überhaupt Vermögen vorhanden ist, kann beispielsweise beim Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts erfragt werden. Firmen stehen außerdem die Daten der Schuldnerverzeichnisse zur Verfügung, beispielsweise der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (kurz: Schufa). Wer allerdings dort verzeichnet ist, wird regelmäßig kein Vermögen sondern hohe Schulden haben. Eine Vollstreckung wäre daher sinnlos und ist besser zu unterlassen, da auch die Kosten hierfür nicht vom Schuldner erstattet würden. Wo nichts ist, dort ist halt auch nichts holen!
Generell ist die Durchführung der Zwangsvollstreckung äußerst kompliziert und vom juristischen Laien fast nicht zu bewerkstelligen. Spätestens hier sollte deshalb vom Gläubiger ein Fachmann (Rechtsanwalt) eingeschaltet werden, der dann für ihn tätig wird und die Vollstreckungsmaßnahmen wirksam koordinieren kann.