Gemeinschaftliches Testament
Einleitung
Wer ein Testament macht, möchte festlegen, was mit seinem Vermögen nach
seinem Tod passiert. Damit hat der Verfasser jedoch nicht immer Erfolg:
Kinder, Verwandte, sogar der eigene Ehepartner können die Umsetzung behindern,
wenn nicht sogar verhindern. Mit einem gemeinschaftlichen Testament aber
können Verheiratete die Chancen auf Verwirklichung ihres letzten Willens
deutlich erhöhen.
Das gemeinschaftliche Testament bindet beide Ehepartner, ist bereits
zu Lebzeiten beider Partner schwieriger abzuändern oder zu widerrufen.
Nach dem Tod eines Partners gewinnt die Bindung noch an Stärke und kann
die Sicherung des gemeinsamen Willens auch im Falle einer Wiederheirat
des überlebenden Partners erreichen.
In diesem Ratgeber werden Vor- und Nachteile eines gemeinschaftlichen
Testaments erläutert und grundlegende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.
Es muss jedoch angemerkt werden, dass für die konkrete Abfassung juristischer
Rat angebracht ist. Je nachdem, aus welchen Bestandteilen der Nachlass
besteht, und wer im Einzelnen wie bedacht werden soll, ist die rechtliche
Empfehlung immer einzelfallabhängig und bedarf sorgfältiger Formulierung.
Außerdem spielt die Erbschaftssteuer eine nicht unwesentliche Rolle und
sollte daher berücksichtigt werden, da sie schließlich das besteuert,
worauf der Erblasser zu Lebzeiten bereits Steuern gezahlt hat.
|