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Staatliche Förderung

Die staatliche Förderung setzt sich zusammen aus einer Grundzulage, einer Kinderzulage pro Sohn / Tochter sowie einem ergänzenden Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuer. Der Begünstigte muss jedoch, um in den Genuss der staatlichen Förderung zu kommen, einen Mindesteigenbeitrag auf seinen Altersvorsorgevertrag leisten. Der Eigenbeitrag und die staatliche Zulage ergeben den Gesamtbeitrag. Nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres, in dem der Eigenbeitrag geleistet wurde, beantragt die begünstigte Person - oder für ihn das Sparinstitut - die Altersvorsorgezulage, die dann auf den Vorsorgevertrag überwiesen und anschließend mit angespart wird.


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