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Sockelbetrag

Bei Personen mit geringem Einkommen oder bei kinderreichen Familien kann es sein, dass der Mindesteigenbeitrag bereits mit der staatlichen Altersvorsorgezulage erreicht wird. Dann muss ein bestimmter Sockelbetrag geleistet werden, um die volle Zulage zu bekommen. Die Höhe des Sockelbetrags richtet sich nach der Anzahl der zustehenden Kinderzulagen.

Der Sockelbetrag betrug in den Jahren 2002 bis 2004

Seit 2005 beträgt der Sockelbetrag unabhängig von der Kinderzulage einheitlich 60 Euro.

Ist nur ein Ehegatte unmittelbar begünstigt und beansprucht der andere mittelbar begünstigte Ehegatte die Kinderzulage, wird bei der Ermittlung des Sockelbetrages diese dennoch beim unmittelbar begünstigten Ehegatten berücksichtigt. Ist der Sockelbetrag höher als der Mindesteigenbeitrag, ist mindestens der Sockelbetrag auf den Altersvorsorgevertrag einzuzahlen.


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