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Begünstigte Anlageformen

Förderfähig sind Beiträge nur zu solchen Vorsorgeverträgen, die nach den Normen des Altersvermögensgesetzes als "Altersversorgungsvertrag" in einem speziellen Verfahren zugelassen ("zertifiziert") worden sind. Die Zulassungsprüfung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) durchgeführt.

Damit ein Vertrag das begehrte Zertifikat erhält, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein:

Wer sich für eine "Riester-Rente" entscheidet, hat derzeit die Wahl zwischen mehr als 4.000 zertifizierten Produkten und den Angeboten aus Bank-, Fondssparplan oder einer Rentenversicherung.

Auch die betriebliche Altersvorsorge durch Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen werden durch das Altersvermögensgesetz (AVmG) in die geförderte Eigenvorsorge einbezogen. Voraussetzung ist dann jedoch, dass die Beiträge aus dem individuell versteuerten Einkommen geleistet werden.

Aus dem Vorsorgevertrag kann mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kapital von mindestens 10.000 Euro bis höchstens 50.000 Euro zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden. Beginnend ab dem zweiten Jahr nach Erwerb des Wohneigentums muss das Kapital bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres jedoch in den Vertrag zurückgezahlt werden.


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