Förderfähig sind Beiträge nur zu solchen Vorsorgeverträgen, die nach
den Normen des Altersvermögensgesetzes als "Altersversorgungsvertrag"
in einem speziellen Verfahren zugelassen ("zertifiziert") worden sind.
Die Zulassungsprüfung wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BAFin) durchgeführt.
Damit ein Vertrag das begehrte Zertifikat erhält, müssen bestimmte Kriterien
erfüllt sein:
Gefördert werden grundsätzlich nur Anlagen, die bis zur Vollendung
des 60. Lebensjahres gebunden sind und nicht beliehen oder anderweitig
verwendet werden können.
Die Anlageformen müssen ab Auszahlungsbeginn eine lebenslange steigende
oder gleich bleibende monatliche Leibrente zusichern; alternativ sind
entsprechende Auszahlungen aus Fonds- oder Bankguthaben, die in der
Leistungsphase ab Alter 85 mit einer Rentenversicherung verbunden sind,
möglich. Eine Teilkapitalauszahlung ist jedoch in Höhe von bis zu insgesamt
30 Prozent des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals
möglich.
Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten
Beträge (Eigenbeiträge und Zulagen) vom Anbieter zugesagt sein. Auch
können die Anlageverträge mit einer Erwerbsminderungsrente und/oder
einer Hinterbliebenenrente verbunden werden.
Die Anlagen sind während der Ansparphase gesetzlich vor Pfändung sowie
Anrechnung beim Arbeitslosengeld II geschützt.
Für seit dem 1. Januar 2006 erfolgende Vertragsabschlüsse sind
geschlechtsneutrale Tarife ("Unisex-Tarife") zwingend vorgeschrieben.
Wer sich für eine "Riester-Rente" entscheidet, hat derzeit
die Wahl zwischen mehr als 4.000 zertifizierten Produkten und den Angeboten
aus Bank-, Fondssparplan oder einer Rentenversicherung.
Rentenversicherungen:
Die Versicherer locken gleich bei Vertragsabschluß mit einer garantierten
Rente. Die bringt unter Berücksichtigung der Überschussbeteiligung derzeit
rund vier Prozent Rendite.
Banksparpläne:
Sie eignen sich vor allem für ältere Sparer sowie Personen, die ihren
Vertrag später für den geplanten Immobilienerwerb beleihen wollen. Anders
als bei einer Rentenversicherung fallen mit dem Vertragsabschluß keine
hohen Kosten an und der Anbieterwechsel ist vergleichsweise einfach.
Fondssparpläne:
Sie eignen sich für die jüngere Generation. Das hohe Risiko bei Investments
in Aktien wird bei einem "Riester-Fondssparplan" durch staatliche
Zuschüsse sowie einer Kapitalgarantie zum Ende der Ansparzeit abgefedert.
Bei Fondssparplänen wird allerdings ein Ausgabeaufschlag fällig. Dieser
kann bis zu fünf Prozent betragen. Auf lange Sicht bieten Aktienfonds
aber eine höhere Rendite als die Rentenversicherung.
Auch die betriebliche Altersvorsorge durch Pensionsfonds, Pensionskassen
und Direktversicherungen werden durch das Altersvermögensgesetz (AVmG)
in die geförderte Eigenvorsorge einbezogen. Voraussetzung ist dann jedoch,
dass die Beiträge aus dem individuell versteuerten Einkommen geleistet
werden.
Aus dem Vorsorgevertrag kann mit Zustimmung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Kapital von mindestens 10.000 Euro bis höchstens 50.000 Euro
zur Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden. Beginnend
ab dem zweiten Jahr nach Erwerb des Wohneigentums muss das Kapital bis
zur Vollendung des 65. Lebensjahres jedoch in den Vertrag zurückgezahlt
werden.