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Förderung privater Altersvorsorge: Riester-Rente

Einleitung

Seit Anfang 2002 fördert der Staat den Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. Diese "Riester-Förderung" erfolgt auf zwei Wegen: Mit Zulagen - davon profitieren besonders Geringverdiener und Familien mit Kindern - und mit darüber hinaus bestehenden Steuerersparnissen (zusätzlicher Sonderausgabenabzug). Je nach Familienstand und Einkommen kann die staatliche Förderquote mehr als 90 Prozent betragen. Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die "Riester-Rente" ab 2005 von erkannten formalen Hemmnissen befreit. Durch Einführung eines Dauerzulagenantrags und der Möglichkeit einer Kapital-Einmalauszahlung von bis zu 30 Prozent und bei Kleinstrenten ist sie seither wesentlich bürgerfreundlicher.

Sinn und Zweck der so genannten "Riester-Rente" ist die Förderung einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge durch die Altersvorsorgezulage und gegebenenfalls durch einen ergänzendem Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs. Je nach Familienstand und Einkommen kann die staatliche Förderquote mehr als 90 Prozent betragen.

Die gesetzliche Rentenversicherung, die ihre gesetzlichen Grundlagen im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI) hat, sorgt seit vielen Jahrzehnten dafür, dass die Versicherten auch im Alter finanziell abgesichert sind. Niedrige Geburtenraten und eine erhöhte Lebenserwartung haben jedoch zu einem Wandel in der demographischen Entwicklung der Gesellschaft geführt. Im Jahre 2050 werden die 60-jährigen den zahlenmäßig stärksten Jahrgang stellen. Dies wird zu einer erhöhten Belastung der Rentenkasse führen. Der Generationenvertrag kann daher in der heutigen Form nicht fortbestehen. Die Altersvorsorge soll daher teilweise vom Staat auf seine Bürger verlagert werden. Rechtsgrundlage hierfür ist das zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Altersvermögensgesetz (AVmG), das weitreichende Änderungen im Einkommensteuergesetz bewirkte.

Im Zuge der Rentenreform wird das Rentenniveau von derzeit 70 Prozent auf 67 Prozent im Jahre 2030 abgesenkt. Da die Rentenformel jedoch geändert wurde und auch noch ein Nachhaltigkeitsfaktor eingefügt wurde, wird das tatsächliche Rentenniveau später weit niedriger sein. Um die so entstehende Lücke zumindest teilweise aufzufangen, fördert der Staat die private Altersvorsorge. Die staatliche Förderung begann im Jahre 2002 und steigt danach alle zwei Jahre an, bis sie im Jahre 2008 in der Endstufe ein Fördervolumen in Höhe von rund zehn Milliarden Euro über Zulagen und Sonderausgabenabzug erreicht hat.

Rund 33 Millionen Bundesbürger können einen Vertrag für das staatlich geförderte private Sparen fürs Alter nach "Riester" abschließen. Hierbei handelt es sich um alle rentenversicherungspflichtige Angestellte, Beamte und Hausfrauen, aber auch Bezieher niedrigerer Einkommen sowie Mini-Jobber. Sie alle und ihre Familien profitieren vorrangig von den staatlichen Zulagen.

Die "Riester-Rente" soll ab 2008 noch attraktiver werden: Eltern sollen ab 2008 für jedes neu hinzukommende Kind 300 Euro pro Jahr extra aufs "Riester-Konto" erhalten. Zusätzlich ist für Berufseinsteiger ein neuer Sonderbonus geplant. Alle direkt Förderberechtigten unter 21 Jahre bekommen beim Abschluss eines "Riester-Vertrags" nach 2007 einmalig eine Bonuszahlung von 100 Euro. Da die bereits bestehende Förderung ab 2008 ohnehin verbessert wird, lohnt "Riestern" mehr denn je.



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