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Gewerbesteuer seit 2008

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ergaben sich wesentliche Änderungen bei der Gewerbesteuer:

Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der körperschaftsteuerliche Gewinn oder Verlust. Dieser wird um Hinzurechnungen nach § 8 Gewerbesteuergesetz (GewStG) erhöht und um Kürzungen nach § 9 GewStG vermindert. Wurde im Vorjahr ein Verlust erzielt, vermindert sich der Betrag zudem um den Gewerbeverlust-Vortrag. Auf den so berechneten Gewerbeertrag ist eine Steuermesszahl von 3,5 Prozent anzuwenden.

Der Steuermessbetrag wird von der hebeberechtigten Gemeinde mit dem von der Gemeindevertretung festgelegten Hebesatz (§ 16 GewStG) multipliziert.

laufender Gewinn des Gewerbebetriebs
+ Hinzurechnungen
- Kürzungen
- Gewerbeverlust
= Gewerbeertrag (abzurunden auf volle 100 Euro)
- Freibetrag 24.500 Euro bei Personenunternehmen
= bereinigter Gewerbeertrag
x Steuermesszahl 3,5
= Steuermessbetrag
x Hebesatz der Gemeinde
= Gewerbesteuer

Beispiel: Steuermessbetrag (2.000 Euro) x Hebesatz (z. B. 400 %) = 8.000 Euro Gewebesteuer.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird von der Gemeinde / Stadt bestimmt.
Beispiele für Hebesätze verschiedener Gemeinden für 2009:

Gemeinde

Hebesatz Gewerbesteuer in %

Aachen
Berlin
Bonn
Stadt Brandenburg
Bremen /Bremerhaven
Cottbus
Dresden
Düsseldorf
Duisburg
Erfurt
Essen
Flensburg
Frankfurt (Main)
Gelsenkirchen
Hamburg
Hannover
Köln
Leipzig
Mainz
München
Nürnberg
Osnabrück
Potsdam
Saarbrücken
Stuttgart
Würzburg

445
410
450
350
440/395
360
450
445
470
400
470
375
460
480
470
460
450
460
440
490
447
425
450
428
420
420


Inhaltsverzeichnis


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