Bewegliche Anlagegüter mit einem Nettopreis ohne Umsatzsteuer von bis zu 410 € dürfen beim Erwerb oder der Einlage aus dem Privatvermögen ab 2010 wieder sofort in voller Höhe als geringwertiges Wirtschaftsgut (GwG) abgeschrieben werden
Bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen wird der Finanzierungsanteil bei Mieten und Pachten für unbewegliche Wirtschaftsgüter ab dem Erhebungszeitraum 2010 von 65 auf 50 % herabgesetzt. Somit werden effektiv von den Immobilienmieten dem zu versteuernden Gewerbeertrag 12,5 % anstelle von bisher 16,25 % hinzugerechnet.
Der Umsatzsteuertarif für Hotelübernachtungen sinkt von 19 auf 7 %.
Das Investitionszulagengesetz verlängert die Förderung über 2009 hinaus bis Ende 2013. Durch die degressive Ausgestaltung der Fördersätze stehen ab 2010 bis 2013 abschmelzende steuerfreie Zulagen zur Verfügung.
Ab 2010 kommt es zu einer weiteren Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer. Dies begünstigt neben Einzelunternehmern und Freiberuflern aus Gesellschafter an OHG, KG oder GbR.
Der Grundfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2010 steigt um weitere 170 auf dann 8.004 Euro.
Um die kalte Progression abzumildern, wird die Tarifkurve bei der Einkommensteuer ab 2010 um weitere 330 Euro angehoben. Damit soll verhindert werden, dass ein Großteil der Lohnerhöhungen durch schnell steigende Steuersätze aufgefressen wird. Der Spitzensteuersatz von 42 % gilt ab 2010 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.882 Euro. Auch die Reichensteuer mit 45 % greift erst ab den erhöhten Tarifeckwerten zu.
Die Steuererklärungspflichten werden an den erhöhten Grundfreibetrag angepasst.
Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschafter können einen größeren Teil ihrer Krankenkassenbeiträge als Sonderausgaben absetzen.