Für die ab 2009 angeschafften oder hergestellten beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird eine degressive AfA wieder eingeführt. Sie beträgt 25 % und höchstens das Zweieinhalbfache der linearen AfA. Die Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet, also für Anschaffungen bis zum 31.12.2010.
Kleinere und mittlere Unternehmen können bei Erwerben ab 2009 und bis Ende 2010 zusätzlich zur linearen oder degressiven Abschreibung auch die 20%ige Sonderabschreibung nutzen. Dabei werden die dafür relevanten Schwellen befristet für zwei Jahre angehoben, beim Betriebsvermögen von 235.000 auf 335.000 € und beim Gewinn für EÜR-Rechner von 100.000 auf 200.000 €. Durch die Anhebung der Größenmerkmale kommt auch die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags in den Jahren 2009 und 2010 öfters in Betracht.
Ab 2009 kommt es zu einer Tarifabsenkung bei der Einkommensteuer. Dies begünstigt Einzelunternehmer, Freiberufler, Landwirte und Gesellschafter an OHG, KG oder GbR.
2008 durften Unternehmer ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen nur dann vierteljährlich abgeben, wenn ihre Steuerschuld im Vorjahr nicht mehr als 6.136 € betragen hatte. Dieser Betrag erhöht sich ab 2009 auf 7.500 €. Gleichzeitig steigt auch die Betragsgrenze der Steuerschuld des Vorjahres, bei deren Unterschreiten sie von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen generell befreit werden können, von bisher 512 € auf 1.000 €.
Dividenden und Aktienverkäufe bleiben im betrieblichen Bereich nur noch zu 40 % steuerfrei, dafür zählen insoweit Betriebsausgaben und Verluste mit 60 statt zuvor 50 %.
Auf die Erträge aus Geschäftskonten fällt Abgeltungsteuer an. Diese gilt aber - anders als im Privatbereich - nur als Vorauszahlung auf die spätere Einkommensteuerschuld des Unternehmers.
Schüttet die GmbH Gewinne an ihre privaten Beteiligten aus, hält die Gesellschaft grundsätzlich 25% Abgeltungsteuer ein. Bemessungsgrundlage ist dabei die Bruttoausschüttung; Werbungskosten sind grundsätzlich nicht mehr abziehbar. Dafür muss der ausgekehrte Gewinn nicht mehr in der Steuererklärung auftauchen. Auf Antrag des Gesellschafters kann die Bruttoausschüttung aber auch in die Einkommensteuerveranlagung mit dem allgemeinen Einkommensteuertarif einbezogen werden. Diese Option haben GmbH-Gesellschafter, die zu mindestens 25 % beteiligt sind oder bei einer Beteiligung von mindestens 1 % und einer beruflichen Tätigkeit für die GmbH. Dann wird die Gewinnausschüttung zu 60 % dem individuellen und progressiven Einkommensteuertarif unterworfen und Werbungskosten sind zu 60 % steuermindernd abziehbar. Dieser Antrag kann bei Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2009 gestellt werden, dann wird die einbehaltene Abgeltung- auf die fällige Einkommensteuer angerechnet.
Die für den Umfang der Informationspflichten eines Unternehmens entscheidenden Größenklassen werden angehoben, indem die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um 20 Prozent erhöht werden.
Bei Zufluss ab dem 1.1.2009 ist die elektronische Datenübermittlung der Kapitalertragsteueranmeldung verpflichtend.
Durch die Erbschaftsteuerreform 2009 wird betriebliches Vermögen anders bewertet.
Die Umsatzgrenze von 500.000 Euro für die Ist-Besteuerung wird befristet vom 1.7.2009 bis zum 31.12.2011 über die neuen Bundesländer hinaus auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet. Eine bundesweite Anhebung der Grenze soll kleine und mittlere Unternehmen durch Liquiditätsvorteile entlasten, da die Umsatzsteuer erst mit Zahlung ans Finanzamt abzuführen ist.