Eine Ehe wird grundsätzlich erst geschieden, wenn auch Klarheit über
alle Folgesachen besteht.
Zu den Folgesachen gehören:
Bei einer einvernehmlichen Scheidung müssen einige Scheidungsfolgesachen
bereits im Vorfeld geklärt sein, da diese Einigungen bereits im Scheidungsantrag
enthalten sein müssen.
Dazu gehören im Einzelnen:
Eine Einigung über den Versorgungsausgleich ist nicht erforderlich, da hierüber das Gericht von Amts wegen entscheidet, also ohne dass ein Antrag gestellt werden muss.
Rechtstipp: Über die Zweckmäßigkeit der zutreffenden Regelungen im Einzelnen ist eine anwaltliche Beratung unabdingbar, da die Materie Familienrecht sehr komplex ist. Auch Ehepartner, die sich im Streit getrennt haben, können mit Hilfe eines Mediators - umgangssprachlich übersetzt eines Schlichters - zu einer einvernehmlichen Scheidung gelangen und so viel Zeit, Nerven und Geld sparen.
Einigungen können entweder vorher durch notarielle Beurkundung getroffen werden oder im Prozess in einem gerichtlichen Vergleich (siehe die beiden nachfolgenden Abschnitte).