Ein Testament kann als
errichtet werden.
In beide Formen können unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehegatten gemeinsam ihren letzten Willen bekunden. Über die besonderen Probleme des gemeinschaftlichen Testaments informiert der gleichnamige Ratgeber.
Außerdem besteht für extreme Notfälle die Möglichkeit eines Nottestamentes (siehe Abschnitt: "Nottestamente").