Unternehmer müssen dem Schutz ihres Unternehmens Rechnung tragen. Einer Zerschlagung der Firma durch Tod oder Scheidung ist vorzubeugen.
Ehevertragliches Modell kann hier Gütertrennung sein, aber auch ein modifizierter gesetzlicher Güterstand, der das Betriebsvermögen aus dem Zugewinn herausnimmt.
Demgegenüber hat der Partner Anspruch auf Berücksichtigung seiner versorgungsrechtlichen Situation. Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt sollten hier geregelt werden.