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Doppelverdiener-Ehe mit Kinderwunsch

Ein Kinderwunsch sollte bei der güterrechtlichen Regelung in einem Ehevertrag Berücksichtigung finden. Als Güterstand kommt hier Gütertrennung oder ein modifizierter gesetzliche Güterstand mit Ausschluss des Zugewinns in Betracht.

Da sich mit Geburt eines Kindes die Doppelverdiener-Ehe zumindest zeitweise in eine Einverdiener-Ehe wandelt, kann für den Fall der Geburt eines Kindes vereinbart werden, dass:


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