Die Höhe des Bußgeldes hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Im so genannten Bußgeldkatalog (BKat), der als Anlage 1 zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) erlassen wurde, sind für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten Regelsätze von bis zu 750 Euro enthalten. Vereinzelt sind neuerdings sogar bis zu 1.000 Euro (illegale Autorennen) oder sogar 1.500 Euro (Alkohol- und Drogenverstöße gemäß § 24a Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz) möglich.
Die im BKat enthaltenen Regelsätze sind keine festen Größen. Bestimmte Umstände können zu Abweichungen nach oben oder unten führen. Das gilt vor allem, wenn mit die eine besondere Gefährdung oder eine Sachbeschädigung ausgelöst hat (siehe hierzu den Ratgeber "Bußgeldbescheid Teil 1").