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Alkohol

Alkohol am Steuer, ein Fall, bei dem immer mit einem Fahrverbot gerechnet werden muss.

Der Führerschein ist übrigens auch erst mal weg, wenn sich bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille Anzeichen von Fahrunsicherheit zeigen (z. B. Schlangenlinien) und es nicht zu einem Unfall kommt.

Rechtstipp: Ein Atemalkoholtest hat allenfalls dann Beweiskraft vor Gericht, wenn seit dem letzten Alkoholkonsum mindestens 20 Minuten vergangen sind (Urteil des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 02.11.2004, Aktenzeichen: 2 ObOWi 471/04).

Zivilrechtlich begründet die Alkoholisierung bei einem Unfall Schadenersatz, bei Personenschäden einen Anspruch des Unfallopfers auf Schmerzensgeld und eventuell auf eine Rente. Des Weiteren haftet der Fahrer selbst, wenn der Unfall auf den Alkoholgenuss zurückzuführen ist. Die Haftpflichtversicherung ist den Versicherungsnehmer und den mitversicherten gegenüber bei einem alkoholbedingten Unfall bis zu einem Betrag von 5.000 Euro (§ 5 Absatz 1 Nr. 5, Absatz 3, der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung) von der Leistung frei. Die eigene Kaskoversicherung verweigert bei einem alkoholbedingten Unfall die Zahlung völlig.


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