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Gerichtsentscheidung

Das Gericht hat verschiedene Möglichkeiten, über ein Verfahren zu entscheiden:

Ein Freispruch ergeht, wenn der Bußgeldbescheid zu Unrecht ergangen ist. Die gesamten Verfahrenskosten einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen gehen zu Lasten der Staatskasse.

Sofern das Gericht den erhobenen Vorwurf als nicht schwerwiegend ansieht, kann es das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft einstellen, teilweise auch ohne deren Einwilligung. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens, allerdings bleibt der Betroffene in diesem Fall meist auf seinen Auslagen (z. B. Anwaltskosten) sitzen.

Das Gericht ist im Bußgeldverfahren nicht an die Beurteilung der Tat als Ordnungswidrigkeit gebunden. Daher kann es auch ein Strafverfahren einleiten, wenn es der Auffassung ist, dass es sich um eine Straftat handelt.

Schließlich kann das Gericht die Anordnung des Bußgeldbescheids natürlich auch aufrechterhalten.


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