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Bauverträge Teil 2

Einleitung

Häufig wird nicht ein Bauunternehmen direkt, sondern ein Bauträger oder ein Architekt mit damit beauftragt, Bauleistungen zu erbringen. In diesen Konstellationen ergeben sich Besonderheiten beim Bauvertrag. Und auch wer sich kein Haus bauen lässt, sondern eine vorhandene Immobilie erwirbt, sollte sich vorher über Rechte und Pflichten aufklären.

Antworten, was beim Vertrag mit einem Bauträger oder einem Architekten sowie beim - bei jedem Grundstückskauf zwingend abzuschließenden - notariellen Kaufvertrag, zu beachten ist, gibt der vorliegende Ratgeber.
Allgemeine Informationen zu Bauverträgen, insbesondere auch, welche Rechte bei Mängeln am Bau bestehen, enthält hingegen "Bauverträge Teil 1".



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