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Überhöhte Kosten

Die so genannte Baukostenüberschreitung ist der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen dem Bauherren und seinem Architekten.

Wird das Haus teurer als geplant, sollte sich der Bauherr an folgende zwei Regeln halten:

Unter Umständen muss aber auch der Architekt für die Mehrkosten haften. Grundsätzlich schuldet er dem Bauherrn eine nämlich eine zutreffende Beratung über die voraussichtlichen Baukosten (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.11.2004, Aktenzeichen: VII ZR 128/03). Bei drohender Kostenüberschreitung muss er darauf "engmaschig" hinweisen. Sonst hat er eventuelle Mehrkosten zu tragen, soweit hätte günstiger gebaut werden können. (Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 07.02.2002, Aktenzeichen: 8 U 10/01).

Rechtstipp: Klären Sie den Kostenrahmen so genau wie möglich. Ebenso gut können Sie mit dem Architekten auch einen Festpreis vereinbaren. Gibt es Streit um einzelne Punkte des Vertrages, sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Als Fachmann ist er in der Lage, die Rechte des Bauherrn wahrzunehmen und seine Interessen zu vertreten.


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