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Notartermin

Beim Termin vor dem Notar müssen grundsätzlich alle Käufer und alle gegenwärtigen Eigentümer anwesend sein.

Fehlt jemand, kann es teuer werden, denn für Vollmachten und spätere Termine werden weitere Kosten fällig.
Gegebenenfalls sollte darauf gedrängt werden, dass, dass eine solche Zahlungsverpflichtung gestrichen wird.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt des Kaufvertrages

Standardmäßig gehören folgende Angaben in den notariell beurkundeten Kaufvertrag:

Durch den Notar werden Baupläne und die Baubeschreibung mit beurkundet. Sie beschreiben das Grundstück nach Lage, Größe und Wirtschaftsart. Anschließend werden alle Belastungen aufgelistet, die zum Grundstück gehören. Dazu zählen auch Wegerechte des Nachbarn und finanzielle Belastungen wie Grundpfandrechte und Hypotheken.

Rechtstipp: Im Kaufvertrag muss geregelt sein, wie mit bisherigen eingetragenen Belastungen verfahren wird. Sollen sie übernommen werden und wenn ja, wie werden diese Belastungen auf den Kaufpreis angerechnet?

Natürlich gehört der vereinbarte Kaufpreis mit allen Teilzahlungen in den Vertrag. Der Käufer sollte vorab mit den Geldgebern den genauen Ablauf regeln, damit beim Notar keine Fragen offen bleiben oder er am Ende mehr verspricht, als er halten kann.

Rechtstipp: Bei noch nicht fertig gestellten Häusern oder Wohnungen ist es auf jeden Fall empfehlenswert, einen Festpreis im Vertrag zu vereinbaren, der genau die enthaltenen Kosten auflistet: So können Sie als Käufer sicher sein, am Ende nicht für diverse Nebenkosten zahlen zu müssen. Wichtig ist, dass der Kaufpreis nicht vor Eintrag einer Auflassungsvormerkung (siehe nachfolgender Abschnitt) geleistet werden muss. Es kann aber auch vereinbart werden, dass eine Notarbestätigung darüber vorliegt, dass sie ohne Hindernisse eingetragen werden kann.

Über übliche Nebenabreden informiert der nachfolgende Abschnitt


Inhaltsverzeichnis


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