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Nebenabreden

Neben der Beschreibung und den Kaufpreis enthält der Kaufvertrag in aller Regel Nebenabreden, die es "in sich haben" können.
Die wichtigsten sind hier aufgelistet.

Rechtstipp: Aus zwei Gründen ist dringend davon abzuraten, den Kaufpreis niedriger als vereinbart beurkunden zu lassen. Zum einen machen Sie sich als Steuerbetrüger strafbar, zum anderen können Sie vielleicht Ihr Grundstück verlieren, denn solche Scheingeschäfte sind grundsätzlich von Anfang an nichtig. Das bedeutet auch, dass das Haus ohne weiteres an einen Dritten weiterverkauft werden kann.


Inhaltsverzeichnis


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