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Inhalt des Architektenvertrages

Der Architektenvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

Auf folgende Fragen sollte der Architektenvertrag ausdrücklich detaillierte Antworten geben:

Rechtstipp: Auf eine vertragliche Haftungsbeschränkung des Architekten sollten Sie sich nicht einlassen und es bei der gesetzlichen Regelung belassen, nach der er für Planungsmängel haftet.


Inhaltsverzeichnis


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