Vor dem Notartermin sollte die Finanzierung des Kaufs zumindest in groben Zügen mit der Bank geklärt sein - eine entsprechende Bescheinigung erleichtert dem Notar die Arbeit. Unter Umständen kann sich der Käufer in diesem Zusammenhang ein Grundpfandrecht eintragen lassen, schon bevor der Kaufpreis bezahlt wurde. Das kann die Finanzierung bei der Bank durch bessere Besicherung günstiger machen.
Der Notar muss wissen, welche Belastungen auf der Wohnung oder dem Haus
liegen. Wenn hierzu Unterlagen wie zum Beispiel ein Hypothekenbrief vorhanden
ist, sollten sie dem Notar vorgelegt werden.
Wichtig beim Bauträger: Sollten zur Absicherung von Gläubigern des
Bauträgers Grundpfandrechte im Grundbuch eingetragen sein, muss sichergestellt
sein, dass diese nach Zahlung des Kaufpreises gelöscht werden. Stattdessen
ist aber auch eine Bankbürgschaft vom Bauträger denkbar.
Klären sollten Eigentümer und Käufer vor dem Notarbesuch auch die Abwicklung des Kaufes:
Entsprechende Unterlagen helfen Probleme von vornherein zu vermeiden.