Der Bauträgervertrag ist eine besondere Form des Bauvertrages - und gleichzeitig einer der am häufigsten geschlossenen Bauverträge. Hier wird (im Voraus) ein Grundstück mit dem darauf zu bauenden Haus gekauft.
Vertragspartner sind auf der einen Seite der Bauherr, auf der anderen Seite ein Bauträger, der sich verpflichtet, das Haus fertig zu stellen. Der Bauträger übernimmt - anders als etwa ein Baubetreuer - sowohl die Planung, als auch die Ausführung des Baus. Er schließt selbst die Verträge mit dem Architekten und den Bauunternehmen im eigenen Namen. Damit wird nur er - und nicht der Bauherr - Vertragspartner.
Rechtstipp: Der Bauträgervertrag hat einen wesentlichen Vorteil: Für alle Ansprüche aus dem Vertrag kann sich der Bauherr an den Bauträger halten.