Bauverträge Teil 2
Einleitung
Häufig wird nicht ein Bauunternehmen direkt, sondern ein Bauträger oder
ein Architekt mit damit beauftragt, Bauleistungen zu erbringen. In diesen
Konstellationen ergeben sich Besonderheiten beim Bauvertrag. Und auch
wer sich kein Haus bauen lässt, sondern eine vorhandene Immobilie erwirbt,
sollte sich vorher über Rechte und Pflichten aufklären.
Antworten, was beim Vertrag mit einem Bauträger oder einem Architekten
sowie beim - bei jedem Grundstückskauf zwingend abzuschließenden - notariellen
Kaufvertrag, zu beachten ist, gibt der vorliegende Ratgeber.
Allgemeine Informationen zu Bauverträgen, insbesondere auch, welche
Rechte bei Mängeln am Bau bestehen, enthält hingegen "Bauverträge Teil 1".
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