Ist ein Bebauungsplan so konkret ausformuliert, dass die Zulässigkeit von Bauvorhaben sich ausschließlich nach ihm richtet, spricht man von einem "qualifizierten" Bebauungsplan. Er beinhaltet konkrete Vorgaben für die Bebauung auf den im Planbereich liegenden Grundstücken.
Geregelt werden zumindest vier Punkte:
Mit der Art der Bebauung wird festgelegt, ob sich im Baugebiet nur Häuser oder auch Geschäfte und Gewerbebetriebe befinden. Zur Darstellung im Bebauungsplan werden Abkürzungen benutzt, die in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) definiert werden.
Die ersten Buchstaben bezeichnen die "allgemeine" Art der vorgesehen Nutzung:
Die "besondere" Art der Nutzung wird durch Hinzufügen eines weiteren
Buchstabens gekennzeichnet.
Die Wichtigsten:
Durch das Maß der Bebauung wird festgelegt, wie viel Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden darf und wie viel Quadratmeter Wohnfläche insgesamt auf dem Grundstück entstehen kann. Entscheidend sind dabei die Grundstücksgröße und die Grundflächenzahl, die Geschossflächenzahl und die Baumassenzahl.
Die Obergrenzen sind für die oben beschriebenen Nutzungsarten (Gebietstypen) gesetzlich vorgeschrieben (§ 17 Absatz 1 Satz 1 BauNVO).
Beispiel:
Für reine Wohngebiete ist die Grundflächenzahl beispielsweise 0,4 und
die Geschossflächenzahl ist 1,2.
Wenn ein Grundstück also 300 Quadratmeter groß ist, dürfen 120 Quadratmeter
(300 m2 x 0,4) davon bebaut werden, die Geschosse können eine Fläche von
360 Quadratmeter (360 m² x 1,2) haben.
Wie viele Stockwerke zulässig sind, kann der Bebauungsplan ebenfalls
vorschreiben:
Römische Ziffern zeigen die Zahl an, die außer Keller und Dachboden erlaubt
sind.
Mit der überbaubaren Grundstücksfläche wird festgelegt, wo auf dem Grundstück genau gebaut werden darf. Das können beispielsweise blau gekennzeichnete Baugrenzen sein, die nicht überschritten werden dürfen oder rot dargestellte Baulinien, entlang denen gebaut werden muss. Es kann auch vorgeschrieben sein, dass Einzel- oder Doppelhäuser beziehungsweise ausschließlich Einzelhäuser gebaut werden dürfen.