Früher war Sinn und Zweck der Baugenehmigung, dass mit der Erteilung die Einhaltung aller öffentlich-rechtlichen Vorschriften attestiert wird. Eventuell mit der Baugenehmigung nötige weitere Genehmigungen (z. B. immissionsschutzrechtliche Genehmigung) wurden durch die Baugenehmigung ersetzt (Konzentrationswirkung). Dies wird immer mehr aufgeweicht.
In vielen Bundesländern unterfallen Privatbauten fast ausnahmslos dem Anzeigeverfahren (Genehmigungsfreistellungsverfahren) oder dem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Die Baubehörde prüfen nicht mehr umfassend die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern allein bauplanungsrechtliche Normen (siehe Abschnitt "Bauplanungsrecht"). Das soll das Genehmigungsverfahren beschleunigen und entbürokratisieren. Es führt jedoch auch dazu, dass der Bauherr bei der Beachtung der gesetzlichen Normen auf sich gestellt ist und sich auf die Baugenehmigung nicht mehr vollumfänglich verlassen kann. Umso wichtiger ist es, sich eines kompetenten Planers und rechtlicher Beratung zu bedienen.