Der Bebauungsplan (kurz: B-Plan) regelt im Einzelnen das, was der Flächennutzungsplan grob vorbereitet hat. Er legt die Bebauung bestimmter Teile im Gemeindegebiet fest und ist für jedermann verbindlich. Seine Vorgaben finden sich in der Baugenehmigung für ein konkretes Vorhaben wieder. Bebauungspläne werden von der Gemeinde als Satzung erlassen. Dabei muss sie eine Reihe von Formvorschriften beachten und den Plan einer übergeordneten Behörde zur Genehmigung vorlegen.
Ist ein Bebauungsplan vorhanden, ist die Zulässigkeit eines Bauvorhabens
davon abhängig, welche Regelungen dieser vorsieht.
Zu unterscheiden sind:
Ihre Auswirkungen auf die Bebaubarkeit von Grundstücken werden in den nachfolgenden beiden Abschnitten erläutert.
Rechtstipp: Nicht selten passiert es, dass Bebauungspläne fehlerhaft erlassen wurden und deshalb nicht rechtskräftig sind. Dann muss der Bauherr sich auch nicht an den Plan halten. Die Feststellung, ob ein Plan rechtmäßig ist, bedarf einer umfangreichen rechtlichen Prüfung. Bei Zweifeln sollten Sie sich deshalb in jedem Fall der Hilfe eines Rechtsanwaltes bedienen.