Neben dem Bauplanungsrecht muss der Bauherr das Bauordnungsrecht beachten. Dessen Regelungen sollen vor allem dafür sorgen, dass von den Baumaßnahmen keine Gefahren oder Belästigungen und Störungen ausgehen.
Das Bauordnungsrecht regelt jedes Bundesland selbst - in der jeweiligen Landesbauordnung (siehe "Baugenehmigung Teil 1").
Nachfolgend werden einige wichtige Prinzipien des Bauordnungsrechts dargestellt.