Der Bauherr, dem die Baugenehmigung nicht oder nicht wie beantragt erteilt wurde, kann auch die Behörde auf Erteilung verklagen. Die Klage ist jedoch nur zulässig, wenn der Bauherr zuvor Widerspruch eingelegt hat (siehe vorheriger Abschnitt) und dieser zurückgewiesen wurde.
Auch für die Klage hat der Bauherr grundsätzlich nur einen Monat Zeit, nachdem sein Widerspruch abgelehnt und die Ablehnung ihm zugestellt wurde.
Die Klage ist beim für den Bauort zuständigen Verwaltungsgericht zu erheben.
Das Procedere ist ähnlich dem des Widerspruches: Das Gericht prüft nämlich, ob dem Bauherrn eine Baugenehmigung zusteht. Ist das der Fall, lässt es eine Baugenehmigung erteilen, wenn nicht, verliert der Bauherr die Klage.
Rechtstipp: Auch wenn Sie sich vor Gericht selber vertreten können und keinen Anwalt brauchen - verzichten Sie nicht auf professionelle Hilfe. Das Baurecht ist dafür zu kompliziert! Sonst stehen Sie möglicherweise am Ende mit leeren Händen da.