Insbesondere in einem Fall kommen Bauherren schnell in die Klemme: Dann nämlich, wenn ein tatsächlicher oder vermeintlicher "Schwarzbau" abgerissen werden soll. Bei Bauten ohne erforderliche Baugenehmigung ordnen die Behörden nämlich meistens nicht nur einen Abriss an, sondern legen gleichzeitig auch fest, dass der Widerspruch gegen eine solche Anordnung nicht wie sonst üblich dazu führt, dass der Abriss erst einmal gestoppt wird (§ 80 Absatz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung).
In diesen Fällen muss der Bauherr einstweiligen Rechtsschutz vor der Behörde oder dem Verwaltungsgericht beantragen, damit der Bau erst einmal stehen bleiben kann.
Rechtstipp: Dieses Verfahren ist sehr kompliziert - ohne Rechtsanwalt werden Bauherren wahrscheinlich im Gestrüpp des Baurechts hängen bleiben. Nehmen Sie also auf jeden Fall die Hilfe eines Anwaltes in Anspruch.