Für die Anträge gibt es in der Regel Formulare, die der Antragssteller verwenden muss.
Neben dem formellen Antrag muss der Bauherr eine ganze Reihe von Unterlagen
einreichen.
Hierzu zählen im Regelfall:
Welche Bauvorlagen im Einzelfall einzureichen sind, ist in Verordnungen auf der Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung genau aufgeführt. Dies wird auf Anfrage auch durch das Bauordnungsamt mitgeteilt.
Rechtstipp: Beachten Sie, dass ein Bauauftrag unter Umständen zurückgewiesen werden kann, wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig sind. Deshalb empfiehlt es sich - vor allem bei umfangreicheren Bauvorhaben - auf die Hilfe eines erfahrenen Anwaltes zurückzugreifen. Er kann dem Bauherren schon vor Antragstellung helfen, das Verfahren zu beschleunigen, indem er ihm die erforderlichen Unterlagen nennt.