Die Beurteilung der Leistung in qualifizierten Zeugnissen müssen die Regeln zu "Wahrheit und" Klarheit" beachtet werden, wie sie im Ratgeber "Arbeitszeugnis Teil 1" dargestellt sind.
Für die Bewertung werden in der Praxis gewissermaßen Schulnoten von 1
bis 5 verteilt.
Sie folgen - mit geringfügigen Abweichungen - folgenden Standardformulierungen:
Note 1 (sehr gut):
"Der Arbeitnehmer erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer
vollsten Zufriedenheit."; "Wir waren mit seinen Leistungen außerordentlich
zufrieden."; "Er hat unsere Erwartungen immer und in allerbester Weise
erfüllt."; "Die Aufgaben hat er stets mit äußerster Sorgfalt und größter
Genauigkeit erledigt."; "Die Leistungen haben in jeder Hinsicht stets
unsere vollste Anerkennung gefunden.".
Note 2 (gut):
"Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen
Zufriedenheit erledigt"; "Der Arbeitnehmer hat die ihm übertragenen Aufgaben
zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt."; "Den Erwartungen wurde in
jeder Hinsicht und in bester Weise entsprochen."; "Die Leistungen haben
in jeder Weise die volle Anerkennung gefunden".
Note 3 (befriedigend):
"Die übertragenen Aufgaben wurden zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.";
"Die Aufgaben wurden mit großer Sorgfalt und Genauigkeit erledigt."; "Die
Erwartungen wurden in jeder Hinsicht erfüllt."
Note 4 (ausreichend):
"Die übertragenen Aufgaben wurden zu unserer Zufriedenheit erledigt.";
"Die Aufgaben wurden mit Sorgfalt und Genauigkeit erledigt."
Note 5 (mangelhaft):
"Die übertragenen Aufgaben wurden im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit
erledigt."; "Er hat sich bemüht, die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer
Zufriedenheit zu erledigen."; "Er bemühte sich die Aufgaben sorgfältig
zu erledigen."; "Er hat unseren Erwartungen entsprochen.", "Es strebte
nach guten Leistungen.", "Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.";
"Er war immer mit Interesse bei der Sache."; "Er zeigte für seine Arbeit
Verständnis."