Arbeitszeugnis Teil 1
Einleitung
Dass Arbeitszeugnisse eine eigene Sprache sprechen, ist ein offenes Geheimnis.
Weil ein Zeugnis grundsätzlich wohlwollend formuliert werden soll, um
dem Beurteilten nicht unnötig Steine in den Weg zu legen, haben sich bestimmte
Formulierungen entwickelt - mit einem großteils beschönigenden, jedenfalls
aber auslegungsbedürftigen semantischen Repertoire.
Die Botschaft zwischen den Zeilen lesen und schreiben zu können - dazu
soll dieser Ratgeber unter anderem eine Hilfestellung sein. Sie zu beherrschen
ist entscheidend: Denn nur so können Arbeitnehmer beurteilen, ob Sie mit
der Beurteilung einverstanden sind und nur so können sie auf gleicher
Augenhöhe mit den Personalverantwortlichen verhandeln. Und auch nur so
bestehen Arbeitgeber die Gratwanderung zwischen gebotenem Wohlwollen und
angestrebter Aussage.
In diesem ersten Teil des Ratgebers geht es um die rechtlichen Grundlagen:
den Anspruch des Arbeitgebers auf Erteilung eines Zeugnisses, den Grundsatz
der wohlwollenden Zeugniserteilung, die Unterscheidung zwischen einfachem
und qualifiziertem Zeugnis sowie die Fragen von Rechtsschutz und Haftung.
Der zweite Teil nimmt sich dann dem Inhalt, insbesondere den genauen Formulierungen
an und erklärt ihre Bedeutung. Er gibt auch an, wie ein Zeugnis formal
auszusehen hat.
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